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Pauschalierungsregelung

Die neue Pauschalierungsregelung für Sportvereine

Ein Aufschrei ging durch die Sport- beziehungsweise Vereinslandschaft als die burgenländische Gebietskrankenkasse vor rund einem Jahr den Startschuss zu intensiven Vereinsprüfungen gab und in der Folge auch das Finanzamt vor allem Regionalliga- aber auch andere Vereine unter die Lupe nahm. In den vergangenen Monaten wurden auch in Oberösterreich Vereine geprüft und dabei die "Geschäftsgebahrung" der letzten Jahre genauestens angesehen.


Während sich das Finanzamt früher am "Hostasch-Erlass" orientierte, hat sich die Gebietskrankenkasse immer schon an die Gesetzgebung gerichtet und Ausnahmeregelungen für Sportvereine nicht toleriert. Am 9. Oktober 2009 wurde das neue Abgabenänderungsgesetz präsentiert, welches ausnahmslos für Sportvereine Gültigkeit besitzt und Rechtssicherheit garantiert. Die Begünstigung für Sportler, Betreuer, Masseure oder Schiedsrichter besteht darin, dass sie steuer- als auch sozialversicherungsfrei eine Aufwandsentschädigung von bis zu 60 Euro pro Training und Spiel, jedoch höchstens 540 Euro pro Monat erhalten können. Werden diese Beträge überschritten, beginnt ausnahmslos die Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Aufgrund der Rechtsunsicherheit in den vergangenen Jahren wird sich der Oberösterreichische Fußballverband beim Gesetzgeber um Nachsicht bei den Prüfungen der zurückliegenden Jahre bemühen. Der OÖFV weist seine Vereine jedoch ausdrücklich darauf hin, dass seit 1. Jänner 2010 die nun geltenden Vorschriften in jeder Weise einzuhalten und die Vereinstätigkeiten nach dem neuen Abgabenänderungsgesetz auszurichten sind.

Informieren Sie sich anhand der unten stehenden Dokumente über die neuen gesetzlichen Bestimmungen und über die Regeln die künftig ausnahmslos einzuhalten sind.

Informationsschreiben der Gebietskrankenkasse

Regeln für Abrechnung der Vereinsmitarbeiter, Beispiele zur Abrechnung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung, Muster-Dienstvertrag/freier Werkvertrag


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